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BVerwG, 30.08.1994 - 2 B 31.94 |
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- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 30.08.1994 - 2 B 31.94
Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 ). - BVerwG, 10.11.1992 - 2 B 137.92
Revision - Darlegungspflicht - Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BVerwG, 30.08.1994 - 2 B 31.94
Vielmehr breitet die Beschwerde in diesem Zusammenhang im Grunde den gesamten Rechtsstoff des Streitfalles erneut aus (vgl. dazu Beschluß vom 10. November 1992 - BVerwG 2 B 137.92 - ) und stellt damit in grundlegender Vernachlässigung des rechtssystematischen Unterschieds zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der Begründung einer Revision den Streitfall zur Entscheidung. - BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist …
Auszug aus BVerwG, 30.08.1994 - 2 B 31.94
Eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - , vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
- BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74
Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen …
Auszug aus BVerwG, 30.08.1994 - 2 B 31.94
Eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - , vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ). - BVerwG, 11.05.1971 - VI B 59.70
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zusage der Übernahme in den …
Auszug aus BVerwG, 30.08.1994 - 2 B 31.94
Eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - , vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ). - BVerwG, 24.10.1986 - 7 C 116.86
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer vom Berufungsgericht nicht …
Auszug aus BVerwG, 30.08.1994 - 2 B 31.94
Wie das Bundesverwaltungsgericht im Beschluß vom 24. Oktober 1986 - BVerwG 7 C 116.86 - (Buchholz 312 Nr. 44) entschieden hat, werden die in Bezug genommenen Ausführungen Bestandteil des Berufungsurteils und bilden zusammen mit etwaigen zusätzlichen Erwägungen des Berufungsgerichts die Entscheidungsgründe im Sinne des § 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO. - OVG Schleswig-Holstein, 30.04.1991 - 3 M 67/91
Entlassung; Studienreferendar; Lehrplan
Auszug aus BVerwG, 30.08.1994 - 2 B 31.94
Das Berufungsgericht hat in zulässiger Weise gemäß § 130 b VwGO auf die Begründung des verwaltungsgerichtlichen Gerichtsbescheides und auf seinen Beschluß vom 30. April 1991 - 3 M 67/91 - Bezug genommen.